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	<title>Kommentare zu: Nacht und Nebel 2009</title>
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	<description>Kunst und Kultur im Reuterkiez</description>
	<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 10:31:47 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Robert Dupuis</title>
		<link>http://www.kunstreuter.de/2009/07/nacht-und-nebel-2009-2/comment-page-1/#comment-129</link>
		<dc:creator>Robert Dupuis</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 08:03:16 +0000</pubDate>
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		<description>Trotz meiner mehrfachen Interventionen beim Kulturamt und Bezirksamt Neukölln sowie beim Berliner Senat wird noch immer der vom Naziregime initiierte Begriff "Nacht und Nebel" für eine im November in Neukölln stattfindende Kultur-Veranstaltung gebraucht. Es ist ein Skandal, wie ein Begriff des Naziregimes für eine Ausstellungsveranstaltung ge- und mißbraucht wird. Wie geschichtsvergessen und ignorant kann man nur sein oder ist das die Frucht der Saat der über 12 Jahre andauernden Nazipropaganda, die sich in vielen Köpfen der Deutschen festgefressen hat?? Als Sohn, Enkel, Urenkel und Großneffe von Verfolgten und Opfern des Hitler-Faschismus wehre ich mich gegen diese Geschichtsvergessenheit und Ignoranz. 
Eine Kurze Information zum Begriff "Nacht und Nebel":
 
Der Nacht-und-Nebel-Erlass war ein sogenannter „Führererlass" des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die hitleristische Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands gegen die deutschen Besatzerregime verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angehörigen irgendwelche Auskünfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel.
Der „Nacht-und-Nebel-Erlass" ist erst seit dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und dem Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht unter dieser Bezeichnung bekannt geworden. I
In einer Präambel von Keitels „Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten" wird festgestellt, dass es „der lange erwogene Wille des Führers" sei, Tätern mit neuen Maßnahmen zu begegnen. Hitlers Ansicht sei, dass selbst lebenslange Zuchthausstrafen als Zeichen von Schwäche gewertet würden. Eine nachhaltige Abschreckung sei nur durch Todesstrafen oder Ungewissheit über das Schicksal des Täters zu erwarten. Mit Beginn des „russischen Feldzuges" hätten sich die Angriffe auf die Besatzungsmacht verstärkt.
In einer Ersten Verordnung vom 12. Dezember 1941 werden die Delikte aufgeführt, die zur Todesstrafe führen sollten: Anschläge gegen Leib und Leben, Spionage, Sabotage, kommunistische Umtriebe, unerlaubter Waffenbesitz, Feindbegünstigung sowie Taten, die Unruhe stiften.
Grundsätzlich sei bei zivilen nichtdeutschen Tätern die Todesstrafe angebracht. Straftaten seien nur dann im Besatzungsgebiet selbst abzuurteilen, wenn mit einem Todesurteil zu rechnen sei und die Vollstreckung schnellstens durchgeführt würde. Diese Vorschrift wurde bereits am 2. Februar 1942 präzisiert: Ein Verfahren sei nur einzuleiten, wenn das Urteil auf Todesstrafe lautete und innerhalb von acht Tagen nach Festnahme verkündet werden könne
Alle anderen Täter seien nach Deutschland zu schaffen und nur im Ausnahmefall von Militärgerichten abzuurteilen. Nach dem spurlosen Verschwinden – so die nachgeschobene Präzisierung in der Durchführungsverordnung – solle keinerlei Auskunft über Verbleib und Schicksal der Täter gegeben werden. Die Haftunterbringung sowie den Transport nach Deutschland solle die Geheime Feldpolizei bzw. die Gestapo übernehmen. Der Erlass sei vorläufig nur in Norwegen, Belgien, den Niederlanden und Nordfrankreich anzuwenden.
Als zuständige Sondergerichte wurden Kiel (für Norwegen), Köln (später auch Breslau / für Frankreich), Dortmund (später auch Hamm und Essen / für Belgien und die Niederlande) sowie Berlin (Sonderfälle) bestimmt. Die Gerichte in Hamm und Essen wurden im März 1944 nach Oppeln verlegt. Ab September 1942 wurde wegen der Vielzahl der Fälle auch vor dem Volksgerichtshof verhandelt. Selbst die Gerichte wussten oftmals nicht, wo der Verhaftete wochenlang von der Gestapo festgehalten wurde. Die Verfahren fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Herr des Verfahrens war der Staatsanwalt: Die Ladung von ausländischen Zeugen und die Bestellung eines Verteidigers bedurften seiner Zustimmung; er konnte Einleitung oder Aussetzung des Verfahrens bestimmen und jeden Freispruch verhindern.
Die „Nacht-und-Nebel-Häftlinge" wurden anfangs häufig in Einzelhaft in verschiedenen Zuchthäusern untergebracht. Zwischen Mai 1943 und dem 14. April 1944 trafen insgesamt 66 Transporte mit 2696 Nachr und Nebel-Gefangenen im Strafgefangenenlager Esterwegen ein. Die Gefangenen wurden dort im abgeschirmten „Lager Süd" eingesperrt; im Februar 1944 wurden mehr als 500 wegen Überfüllung ins Emslandlager Börgermoor weitergeleitet. Bis zum Mai 1944 wurden alle Nacht und Nebel-Gefangenen nach Schlesien deportiert, im September wurde ihre Verschleppung in Konzentrationslager angeordnet. Nachweisbar waren solche Häftlinge auch in den Konzentrationslagern Hinzert, Natzweiler und Groß Rosen inhaftiert. Die Kontaktsperre wurde ausnahmslos durchgesetzt. Die Angehörigen erhielten auch keinerlei Nachricht über Hinrichtung oder Sterbefall eines „Nacht und Nebel-Häftlings": Abschiedsbriefe und Testamente wurden zurückgehalten.
Bis zum 30. April 1944 wurden nachweislich 6.639 Personen durch den Nacht-und-Nebel-Erlass nach Deutschland verschleppt. Vermutlich gab es 340 Todesurteile.
           
Ich fordere alle an dieser Veranstaltung teilnehmenden Personen und auch die Verantwortlichen auf, den Nazi-Begriff "Nacht und Nebel" nun endlich nicht mehr für die Neuköllner Kunst-/Kultur-Veranstaltung zu gebrauchen! Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


R. Dupuis, Berlin-Neukölln</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz meiner mehrfachen Interventionen beim Kulturamt und Bezirksamt Neuk&ouml;lln sowie beim Berliner Senat wird noch immer der vom Naziregime initiierte Begriff &#8222;Nacht und Nebel&#8220; f&uuml;r eine im November in Neuk&ouml;lln stattfindende Kultur-Veranstaltung gebraucht. Es ist ein Skandal, wie ein Begriff des Naziregimes f&uuml;r eine Ausstellungsveranstaltung ge&#8209; und mi&szlig;braucht wird. Wie geschichtsvergessen und ignorant kann man nur sein oder ist das die Frucht der Saat der &uuml;ber 12 Jahre andauernden Nazipropaganda, die sich in vielen K&ouml;pfen der Deutschen festgefressen hat?? Als Sohn, Enkel, Urenkel und Gro&szlig;neffe von Verfolgten und Opfern des Hitler-Faschismus wehre ich mich gegen diese Geschichtsvergessenheit und Ignoranz.<br />
Eine Kurze Information zum Begriff &#8222;Nacht und Nebel&#8220;:</p>
<p>Der Nacht-und-Nebel-Erlass war ein sogenannter &bdquo;F&uuml;hrererlass&#8220; des Deutschen Reiches, verordnet am 7. Dezember 1941 als geheime Richtlinien f&uuml;r die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die hitleristische Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. Danach wurden rund 7.000 des Widerstands gegen die deutschen Besatzerregime verd&auml;chtige Personen aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Norwegen nach Deutschland verschleppt und dort heimlich abgeurteilt oder bei erwiesener Unschuld in Haft behalten, ohne dass die Angeh&ouml;rigen irgendwelche Ausk&uuml;nfte erhielten. Ihr spurloses Verschwinden diente der Abschreckung. Der Erlass wurde in Kraft gesetzt vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) unter Wilhelm Keitel.<br />
Der &bdquo;Nacht-und-Nebel-Erlass&#8220; ist erst seit dem N&uuml;rnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und dem Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht unter dieser Bezeichnung bekannt geworden. &#8544;<br />
In einer Pr&auml;ambel von Keitels &bdquo;Richtlinien f&uuml;r die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten&#8220; wird festgestellt, dass es &bdquo;der lange erwogene Wille des F&uuml;hrers&#8220; sei, T&auml;tern mit neuen Ma&szlig;nahmen zu begegnen. Hitlers Ansicht sei, dass selbst lebenslange Zuchthausstrafen als Zeichen von Schw&auml;che gewertet w&uuml;rden. Eine nachhaltige Abschreckung sei nur durch Todesstrafen oder Ungewissheit &uuml;ber das Schicksal des T&auml;ters zu erwarten. Mit Beginn des &bdquo;russischen Feldzuges&#8220; h&auml;tten sich die Angriffe auf die Besatzungsmacht verst&auml;rkt.<br />
In einer Ersten Verordnung vom 12. Dezember 1941 werden die Delikte aufgef&uuml;hrt, die zur Todesstrafe f&uuml;hren sollten: Anschl&auml;ge gegen Leib und Leben, Spionage, Sabotage, kommunistische Umtriebe, unerlaubter Waffenbesitz, Feindbeg&uuml;nstigung sowie Taten, die Unruhe stiften.<br />
Grunds&auml;tzlich sei bei zivilen nichtdeutschen T&auml;tern die Todesstrafe angebracht. Straftaten seien nur dann im Besatzungsgebiet selbst abzuurteilen, wenn mit einem Todesurteil zu rechnen sei und die Vollstreckung schnellstens durchgef&uuml;hrt w&uuml;rde. Diese Vorschrift wurde bereits am 2. Februar 1942 pr&auml;zisiert: Ein Verfahren sei nur einzuleiten, wenn das Urteil auf Todesstrafe lautete und innerhalb von acht Tagen nach Festnahme verk&uuml;ndet werden k&ouml;nne<br />
Alle anderen T&auml;ter seien nach Deutschland zu schaffen und nur im Ausnahmefall von Milit&auml;rgerichten abzuurteilen. Nach dem spurlosen Verschwinden &ndash; so die nachgeschobene Pr&auml;zisierung in der Durchf&uuml;hrungsverordnung &ndash; solle keinerlei Auskunft &uuml;ber Verbleib und Schicksal der T&auml;ter gegeben werden. Die Haftunterbringung sowie den Transport nach Deutschland solle die Geheime Feldpolizei bzw. die Gestapo &uuml;bernehmen. Der Erlass sei vorl&auml;ufig nur in Norwegen, Belgien, den Niederlanden und Nordfrankreich anzuwenden.<br />
Als zust&auml;ndige Sondergerichte wurden Kiel (f&uuml;r Norwegen), K&ouml;ln (sp&auml;ter auch Breslau/f&uuml;r Frankreich), Dortmund (sp&auml;ter auch Hamm und Essen/f&uuml;r Belgien und die Niederlande) sowie Berlin (Sonderf&auml;lle) bestimmt. Die Gerichte in Hamm und Essen wurden im M&auml;rz 1944 nach Oppeln verlegt. Ab September 1942 wurde wegen der Vielzahl der F&auml;lle auch vor dem Volksgerichtshof verhandelt. Selbst die Gerichte wussten oftmals nicht, wo der Verhaftete wochenlang von der Gestapo festgehalten wurde. Die Verfahren fanden unter Ausschluss der &Ouml;ffentlichkeit statt. Herr des Verfahrens war der Staatsanwalt: Die Ladung von ausl&auml;ndischen Zeugen und die Bestellung eines Verteidigers bedurften seiner Zustimmung; er konnte Einleitung oder Aussetzung des Verfahrens bestimmen und jeden Freispruch verhindern.<br />
Die &bdquo;Nacht-und-Nebel-H&auml;ftlinge&#8220; wurden anfangs h&auml;ufig in Einzelhaft in verschiedenen Zuchth&auml;usern untergebracht. Zwischen Mai 1943 und dem 14. April 1944 trafen insgesamt 66 Transporte mit 2696 Nachr und Nebel-Gefangenen im Strafgefangenenlager Esterwegen ein. Die Gefangenen wurden dort im abgeschirmten &bdquo;Lager S&uuml;d&#8220; eingesperrt; im Februar 1944 wurden mehr als 500 wegen &Uuml;berf&uuml;llung ins Emslandlager B&ouml;rgermoor weitergeleitet. Bis zum Mai 1944 wurden alle Nacht und Nebel-Gefangenen nach Schlesien deportiert, im September wurde ihre Verschleppung in Konzentrationslager angeordnet. Nachweisbar waren solche H&auml;ftlinge auch in den Konzentrationslagern Hinzert, Natzweiler und Gro&szlig; Rosen inhaftiert. Die Kontaktsperre wurde ausnahmslos durchgesetzt. Die Angeh&ouml;rigen erhielten auch keinerlei Nachricht &uuml;ber Hinrichtung oder Sterbefall eines &bdquo;Nacht und Nebel-H&auml;ftlings&#8220;: Abschiedsbriefe und Testamente wurden zur&uuml;ckgehalten.<br />
Bis zum 30. April 1944 wurden nachweislich 6.639 Personen durch den Nacht-und-Nebel-Erlass nach Deutschland verschleppt. Vermutlich gab es 340 Todesurteile.</p>
<p>Ich fordere alle an dieser Veranstaltung teilnehmenden Personen und auch die Verantwortlichen auf, den Nazi-Begriff &#8222;Nacht und Nebel&#8220; nun endlich nicht mehr f&uuml;r die Neuk&ouml;llner Kunst&#8209;/Kultur-Veranstaltung zu gebrauchen! Vielen Dank.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
<p>R. Dupuis, Berlin-Neuk&ouml;lln</p>
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	<item>
		<title>Von: Klaus Bortoluzzi</title>
		<link>http://www.kunstreuter.de/2009/07/nacht-und-nebel-2009-2/comment-page-1/#comment-52</link>
		<dc:creator>Klaus Bortoluzzi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 07:49:30 +0000</pubDate>
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		<description>Yes, we will post more information about "Nacht und Nebel 2009" - as soon as possible!</description>
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	<item>
		<title>Von: KonstantinMiller</title>
		<link>http://www.kunstreuter.de/2009/07/nacht-und-nebel-2009-2/comment-page-1/#comment-51</link>
		<dc:creator>KonstantinMiller</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2009 06:02:34 +0000</pubDate>
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		<description>I have been looking looking around for this kind of information. Will you post some more in future? I'll be grateful if you will.</description>
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